Aus der Presse über Erstattung von Kosten für Detektive

Die Wirtschaftskammer Steiermark berichtet aus der Allgemeinen Fachgruppe des Gewerbes durch Dr. Maria Moik über den Ersatz von Detektivkosten.

Dabei wird unter der Überschrift „Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser“ erklärt, dass es bei gerechtfertigtem Verdacht das Geld für den Detektiv zurück gibt. Hat z. B. ein Arbeitnehmer in ausreichender Form Anhaltsaspekte für ein Interessen seines Arbeitsgebers zuwiderlaufendes Verhalten geliefert, die letztlich den Arbeitgeber dazu gebracht haben, sich durch geeignete Nachforschungen durch einen Detektiv endgültige Gewissheit zu verschaffen, so werden die Nachforschungskosten erstattet, sofern sich die Anhaltspunkte und Verdachtsmomente bestätigen sollten.

Erstattung von Detektivkosten durch einen Ehestörer

Detektivkosten lassen sich auch im Privatleben oft zurückfordern. Das gilt besonders dann, wenn es zur Ehestörung gekommen ist.

Dabei ist eine verheiratete Person aus der Ehe ausgebrochen und fremdgegangen. Wusste der teilhabende Sexualpartner vom Ehestatus der anderen Person, macht er sich schuldig.

Hat dann der betrogene Teil des Ehepaares einen Detektiv damit beauftragt, den Seitensprung aufzudecken, so ist der Ehestörer zum Schadensersatz verpflichtet.

Im Falle eines Falles sind dann die Kosten für die Observation durch die Detektei oft einforderbar. Nähere Informationen dazu liefert das Video.

Youtube Video
Wenn Sie sich das Video RECHTSQUICKY AFFÄRE via Youtube ansehen, gelten die Datenschutzbestimmungen von Youtube.