Krankenstand-Kontrolle durch den Arbeitgeber in Österreich

Fehlverhalten des Arbeitnehmers im Krankenstand

Autor: Rechtsanwalt Daniel Beba

Haben Sie Bedenken, dass ein Arbeitnehmer seinen Krankenstand nur vortäuscht? In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie machen können.

Grundsätzlich ist Ziel des Krankenstandes die Genesung des betroffenen Arbeitnehmers.

Im Falle des Krankenstandes sollte der Arbeitnehmer daher tunlichst zu Hause bleiben und sich schnellstmöglich auskurieren. Letztendlich ist es jedoch entscheidend, was konkret vorliegt. Im Falle einer Depression kann es jedoch angezeigt sein, sich unter Leute zu begeben. In der Regel stehen auf der Krankschreibung entsprechende Ausgehzeiten.

Krankenstände sind auf Dauer für Unternehmen mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden. Neben der Entgeltfortzahlung muss schließlich für Ersatz gesorgt werden. Es gibt immer mehr Firmen, die einen Detektiv einsetzen. Eine Überwachung von Mitarbeitern ist jedoch nur dann erlaubt, wenn ein konkreter und nachvollziehbarer Verdacht besteht.

OGH: Kündigung bei Fehlverhalten ist möglich

Hält sich der Betroffene nicht an die ärztlichen Vorgaben, kann dies zu einer Kündigung führen. Das entsprechende Fehlverhalten ist nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ein Kündigungsgrund, wenn es dazu geeignet ist, den Genesungsprozess zu verzögern.

Dies muss durch den Arbeitgeber allerdings beweisen, um eine Entlassung zu rechtfertigen. Ein lediglich geringer Verstoß gegen Verhaltenspflichten dürfte nicht ausreichen.

Ob ein solches Fehlverhalten im Einzelfall vorliegt, klärt ein Detektiv bei einem Anfangsverdacht. Erst wenn Sie den Sachverhalt aufgeklärt haben, können Sie belastbare Entscheidungen treffen.

Kontrolle eines Arbeitnehmers im Krankenstand

Was passiert, wenn Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen den Krankenstand nicht melden oder bestätigen?

Wenn der/die Mitarbeiter/Mitarbeiterin der Melde- und Nachweispflicht hinsichtlich des Krankenstands nicht nachkommt, verliert er für die Dauer der Säumnis den Anspruch auf Entgelt. Das heißt, der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin muss den Lohn oder das Entgelt nicht bezahlen, solange er sich nicht krankgemeldet und/oder die nötigen Krankmeldungen gebracht hat.

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber sofort zu informieren. Bestenfalls stimmt man bereits im Vorfeld ab, wie die betriebliche Übung ist. In den allermeisten Fällen reicht dem Arbeitgeber zunächst eine Mitteilung per Telefon.

Krankmeldung Krankenstand per SMS/WhatsApp

Eine offizielle Form gibt es für eine Krankmeldung nicht. Grundsätzlich kann der Krankenstand daher auch per SMS oder WhatsApp erfolgen. Es sollte jedoch die betriebliche Übung erfragt werden, damit etwaige Konflikte erst gar nicht entstehen.

Was muss in der Bestätigung der Ärztin oder des Arztes angeführt werden?

In der Krankenstandsbestätigung muss keine Diagnose angegeben werden. Es reicht hier die Ursache für die entsprechende Bestätigung. Es gibt keinen Auskunftsanspruch des Arbeitgebers hinsichtlich der konkreten Erkrankung. Der Arbeitgeber ist nur darüber zu informieren, ob es einen Unfall gab oder eine Erkrankung vorliegt.

Verhalten im Krankenstand

Was im Krankenstand erlaubt ist, hängt in erster Linie von der ärztlichen Diagnose ab. Ist Bettruhe verordnet, hat sich der Betreffende daran zu halten. Anders kann es bei einer Depression oder sonstigen psychischen Erkrankung sein, wo Sonderregeln gelten.

Grundsätzlich hilft der gesunde Menschenverstand. Ein Handwerker kann mit verletzten Händen schwerlich arbeiten. Trotzdem verhält er sich nicht genesungswidrig, wenn er spazieren geht.

Hier sorgen Detektive bei einem entsprechenden Verdacht des Zuwiderhandelns für Klarheit.

Dürfen Arbeitnehmer krank außer Haus gehen?

Wie zuvor ausgeführt, geht es immer um die konkrete Erkrankung. Im Rahmen einer psychischen Erkrankung sind Spaziergänge im Wald für die Genesung förderlich.

Ist hingegen Bettruhe verordnet, kann es Probleme geben, wenn man sich außer Haus aufhält. Ob dies für den Arbeitgeber ein Kündigungsgrund ist, muss in jedem Fall einzeln geprüft werden. Entscheidend ist im Kern, ob sich der Genesungsprozess im Krankenstand verzögert.

Kündigung im Krankenstand – Entlassung

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist im Krankenstand möglich. Krankheit schützt nicht vor einer Entlassung. Es gelten hier jedoch die gleichen Regeln und Fristen wie bei einer üblichen Kündigung.

Einsatz eines Detektivs

Hat man Anzeichen für einen Missbrauch im Krankenstand, kann der Einsatz eines Detektivs sinnvoll sein, um zu überprüfen, ob der Betroffene seiner Verpflichtung nachkommt, alles zu tun, um wieder gesund zu werden.

Wird er durch Dritte (Kollegen, Kunden, etc.) dabei gesehen, wie er schwere körperliche Tätigkeiten ausübt oder seinem Hobby nachgeht und Sport treibt, kann dies rechtliche Folgen haben. Es droht im Einzelfall, den Arbeitsplatz zu verlieren. Hier kommen Detektive ins Spiel.

Neben der Zeugenaussage des Ermittlers erhält der Mandant einen umfassenden schriftlichen Bericht, welchen er im Zweifel bei Gericht benötigt, um eine Kündigung durchzusetzen.

Schließlich entsteht dem Unternehmen durch die Entgeltfortzahlungspflicht und eine möglicherweise einzusetzende Ersatzkraft ein wirtschaftlicher Schaden.

Stellt der Berufsdetektiv tatsächlich fest, dass der Arbeitnehmer sich im Krankenstand genesungswidrig verhält und man keine gemeinsame Zukunft sieht, kann eine detektivische Ermittlung helfen, die Angelegenheit einvernehmlich zu klären.

Kosten für den Einsatz eines Detektivs

Hat man einen hinreichenden Verdacht und schaltet einen Detektiv ein, muss der Arbeitnehmer neben der Kündigung mit einer Belastung der Detektivkosten rechnen.

Verhält er sich genesungswidrig und verzögert er dadurch den Genesungsprozess, kann dies beim Arbeitgeber zu Schäden führen. Hier gilt im Arbeitsrecht das Verursacherprinzip. Entsprechende Kontrollen von Krankenständen durch Privatdetektive sind sinnvoll.

In einem Fall hat das Gericht dem Dienstgeber einen Erstattungsanspruch zugesprochen, weil der Arbeitnehmer auffällig oft einen Krankenschein hatte und im Krankenstand in einem Kaffee gesehen wurde. Der Arbeitgeber setzte daraufhin Detektive ein und diese stellten fest, dass der Arbeitnehmer sich genesungswidrig verhielt (OGH 25.3.2021, 8 ObA 8/21s).

Das Gericht sah hier einen mehrtägigen Ermittlereinsatz als notwendig an, weil der Angestellte einen Tag möglicherweise hätte rechtfertigen können. Die Kontrollen mehrtägig durchzuführen war daher angemessen.

Fehlverhalten im Krankenstand ist Entlassungsgrund – lassen Sie sich beraten

Haben Sie ein ähnliches Problem mit einer zweifelhaften Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen? Im Zuge einer Observation sind wir in der Lage, die wahren Umstände rund um die Arbeitsverhinderung zu überprüfen.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung eines Ermittlereinsatzes schreiben Sie uns bitte eine Nachricht.

 

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