Einsatzort Bruck an der Mur – Detektive ermitteln diskret

Nicht alle Dinge im Leben lösen sich von alleine. Mitunter ist es nötig, klare Beweise zu haben. In Österreich sind für solche Fälle Berufsdetektive da. Auch in Bruck an der Mur sind Privatdetektive für Sie im Einsatz, wenn Sie klare Informationen benötigen.

Bruck an der Mur ist in der Steiermark auf Rang vier der größten Städte und hat als Sitz der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag eine überregionale Bedeutung. Ob in Kapfenberg, St. Lorenzen im Mürztal oder Leoben  – Detektive ermitteln überall dort, wo Sie Informationen und Beweise benötigen.

Wenn Sie ein Detektivbüro benötigen, empfehlen wir für das Einsatzgebiet die Detektei Bruck an der Mur Wabnegger. Der Inhaber der Detektei Markus Wabnegger ist im Österreichischen Detektiv-Verband organisiert und Ihr Partner im Murtal und Mürztal.

Ermittlungen durch einen Detektiv in Bruck an der Mur benötigt?

Detektive führen für Sie kompetent Ermittlungen aller Art in der gesamten Region um Bruck an der Mur herum durch. Dazu zählen Aufgaben für Firmen genau wie für private Klienten.

Typische Aufgaben für Privatdetektive in Bruck an der Mur sind:

  • Suche nach verschwundenen Personen mit unbekannter Adresse
  • Recherchen zu tatsächlichen Lebensumständen
  • Beweise für Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit einer Scheidung
  • Ermittlungen bei Verleumdungen und Beleidigungen
  • Fremdgehen in der Ehe aufdecken
  • Analyse von Fingerabdrücken zum Beispiel auf anonymen Briefen

Typische Aufgaben für Wirtschaftsdetektive in Bruck an der Mur sind:

  • Beschaffung von Beweismitteln
  • Observationen beim Missbrauch des Krankenstandes
  • Nachweise bei Schwarzarbeit
  • Diebstahl im Unternehmen durch eigene Beschäftigte
  • Erhebungen bei Verdacht auf einen Versicherungsbetrug
  • Abhörschutz in Unternehmen durch umfassende Lauschabwehr

Profitieren Sie vom Einsatz einer Detektei

Die detaillierte Beweiserhebung durch einen Detektiv bringt in vielen Fällen vor Gericht den entscheidenden Vorteil für die Kunden.

Tatsächlich gibt es viele Fälle, in denen die beobachtete Zielperson die Kosten eines Einsatzes einer Detektei ersetzen muss. Gemäß § 1295 ABGB ist es denkbar, vom Verursacher Schadenersatz in Form der Erstattung der Detektivkosten zu fordern.

Ein typisches Beispiel: Jemand befürchtet, dass sein Ehepartner untreu ist. Lässt er den Ehepartner nun beobachten und der Detektiv stellt fest, dass es zum Ehebruch kommt, so sind besagter Ehepartner und unter Umständen auch die „Affäre“ als Ehestörer für die Kosten haftbar.

Wusste der Ehestörer, dass er sich mit einer verheirateten Person auf ein Verhältnis einlässt, kann er oder sie nach geltendem Recht in Österreich auch in die Haftung genommen werden.

Das gilt auch in den Fällen, wenn der Fremdgeher behauptet, seine Ehe bestehe nur mehr auf dem Papier besteht und er sich scheiden lassen möchte.

So heißt es in einem Urteil des Obersten Gerichtshofs: “ Demgemäß bejaht die ständige Rechtsprechung den Anspruch auf Ersatz der Detektivkosten gegen den dritten Ehestörer bei Kenntnis von der Ehe seines Sexualpartners im Fall eines ehestörenden oder ehebrecherischen Verhältnisses (6 Ob 216/12a = iFamZ 2013/144)“.

Ihr Rechtsanwalt berät Sie zum Thema Ersatz der Kosten für einen Detektiv. Wir empfehlen stets in allen rechtlichen Fragen einen Anwalt zu konsultieren.

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