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Aus der PresseDie Wirtschaftskammer Steiermark berichtet aus der Allgemeinen Fachgruppe des Gewerbes durch Dr. Maria Moik über den Ersatz von Dedektivkosten. Dabei wird unter der Überschrift „Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser“ erklärt, dass es bei gerechtfertigtem Verdacht das Geld für den Dedetkiv zurück gibt. Hat z. B. ein Arbeitnehmer in ausreichender Form Anhaltsaspekte für ein Interessen seines Arbeitsgebers zuwiderlaufendes Verhalten geliefert, die letztlich den Arbeitgeber dazu gebracht haben, sich durch geeignete Nachforschungen durch einen Dedetiv endgültige Gewissheit zu verschaffen, so werden die Nachforschungskosten erstattet, sofern sich die Anhaltspunkte und Verdachtsmomente bestätigen sollten.
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